Freiwilliges Engagement

Die Stiftung Blumenrain arbeitet eng mit zahlreichen Freiwilligen zusammen, um ein möglichst vielfältiges Aktivierungsprogramm und Dienstleistungsangebot anzubieten. Freiwillige können sich entsprechend ihren Wünschen und Fähigkeiten in unterschiedlichen Bereichen engagieren:

  • Individuelle Einzelkontakte mit Bewohner*innen wie zum Beispiel Spaziergänge, Vorlesen, Gespräche führen, Gesellschaftsspiele oder Einkaufen
  • Unterstützung des Bereichs Aktivierung & Freiwilligenkoordination bei Gruppenangeboten zur Alltagsgestaltung wie zum Beispiel „offenes Singen“, Ausflüge, Veranstaltungen und andere offene Gruppenagebote
  • Fahrdienste mit der Rikscha (radelnohnealter.ch)
  • Einzelbegleitungen zu Terminen (etwa Arzt- oder Spitalbesuche)
  • Mahlzeitenfahrdienst
  • Eigene Angebote, die von Freiwilligen selbst initiiert werden (runder Tisch, Jassen etc.).

Flyer freiwilliges Engagement

Allgemeines zum freiwilligen Engagement

Das freiwillige Engagement in der Stiftung Blumenrain ist eine wertvolle ehrenamtliche Tätigkeit zu Gunsten unserer Kundschaft. Die Beweggründe für das Leisten von freiwilligem Engagement können unterschiedlicher Natur
sein. In vielen Fällen ist jedoch die Hauptintension der Freiwilligen, unserer Kundschaft, die vorwiegend betagte, hochbetagte und mehrfachbeeinträchtigte Menschen sind, Gutes zu tun. Auf diesem Weg erfolgt durch Freiwillige eine „Zeitspende“ und es wird der Gesellschaft etwas zurückzugeben.

Dieses grosszügige Engagement ist nicht selbstverständlich und kann kaum genügend Würdigung erfahren. Beim Engagement auf freiwilliger Basis, das im institutionellen Rahmen angeboten wird, ist es jedoch wichtig, Leitplanken für das freiwillige Engagement zu definieren und gewisse Regelungen festzulegen, um die beiderseitigen Rechte und Pflichten entsprechend der Gesetzesgrundlage zu berücksichtigen. Zudem muss ein Rahmen geschaffen werden, indem Begegnungen so ermöglicht werden, dass zwischenmenschlich für beide Seiten ein positives Erlebnis entsteht und die oder der Freiwillige sowie unsere Kunden vom Engagement profitieren können.

Anforderungsprofil

Grundvoraussetzung für das Leisten von freiwilligem Engagement ist ein hohes Mass an Sozialkompetenz und die Bereitschaft sich für sinnvolle Aufgaben einzusetzen, um die Lebensqualität unserer Kundschaft zu fördern und zu erhalten. Die Freiwilligen müssen sich mit dem Leitbild und den Verhaltensgrundsätzen der Stiftung Blumenrain identifizieren und einen verlässlichen und sorgsamen Umgang mit materiellen Ressourcen und insbesondere mit unserer Kundschaft pflegen.

Rechte und Pflichten

Obwohl die Freiwilligenarbeit nicht in einem rechtlichen Arbeitsvertrag festgehalten wird, sind Rahmenbedingungen unerlässlich. Beim Stellen dieser Rahmenbedingungen orientiert sich die Stiftung Blumenrain an den Standards von Benevol Schweiz.

Rechte von Freiwilligen:

  • Die Wahl des Einsatzgebietes und die zeitliche Verfügbarkeit können Freiwillige selbst festlegen.
  • Die fachliche Begleitung und Beratung sowie die Einführung im Aufgabenbereich ist gewährleistet.
  • Der Zugang zu benötigten Räumlichkeiten und Material ist gewährleistet.
  • Erwartungen an die Stiftung Blumenrain dürfen offen formuliert werden, so dass diese wenn möglich berücksichtigt werden können.
  • Spesen wie z.B. Fahrkosten oder von Freiwilligen zur Verfügung gestellte Arbeitsmittel werden entschädigt.
  • Die Auflösung der Einsatzvereinbarung ist jederzeit möglich.
  • Geleistete Freiwilligenarbeit wird ausgewiesen und auf Wunsch ein Zeugnis ausgestellt.
  • Freiwillige sind während ihres Einsatzes durch die Stiftung Blumenrain gegen Haftpflichtansprüche versichert.
  • Die Stiftung Blumenrain ermöglicht den Erwerb der notwendigen Fachkenntnisse von Freiwilligen und übernimmt die entsprechenden Weiterbildungskosten.

Pflichten von Freiwilligen:

  • Gegenüber unserer Kundschaft haben die Stiftung Blumenrain und die Freiwilligen eine ethischmoralische Verpflichtung. Es gilt sorgsam und verantwortungsbewusst zu handeln und Verpflichtungen wahrzunehmen.
  • Freiwillige achten unsere Kundschaft als eigenständige und eigenverantwortliche Persönlichkeiten, wahren ihre Autonomie und berücksichtigen ihre Bedürfnisse.
  • Freiwillige vertreten die Interessen unserer Kundschaft. Eigene Interessen können während einer Begleitung nur wahrgenommen werden, wenn sie sich mit den Interessen der begleiteten Person decken.
  • Für die Vor- und Nachbereitung sowie die Durchführung bei einem selbständigen Einsatz sind die Freiwillige persönlich verantwortlich.
  • Ein sorgsamer Umgang mit materiellen Ressourcen ist gegeben.
  • Bei Gruppenangeboten, Ausflügen und Veranstaltungen, die durch Freiwillige unterstützt werden, ist die Verantwortung für Vor-, Nachbereitung und Durchführungen bei der zuständigen Aktivierungsfachperson.
  • Freiwillige kennen die Verhaltensgrundsätze und das Leitbild der Stiftung Blumenrain und handeln danach.
  • Die Freiwilligen sind verpflichtet über alle betrieblichen Angelegenheiten, insbesondere Wahrnehmungen, die den Persönlichkeitsbereich der von der Stiftung Blumenrain betreuten Personen betreffen, striktes Stillschweigen zu bewahren. Die Pflicht zur Verschwiegenheit bleibt auch nach Auflösung der Einsatzvereinbarung bestehen.

Rechte und Pflichten im Bereich des freiwilligen Engagements sind verbindlich seitens Stiftung Blumenrain und Freiwilligen einzuhalten. Ausserhalb dieses Rahmens kommen keine Einsatzvereinbarungen zustande.

Schulung und Begleitung

Die Leitung der Aktivierung ist für die Freiwilligenkoordination zuständig und bildet bei Fragen oder Anliegen die Ansprechperson.

  • Neue Freiwillige werden in ihre Aufgabe eingeführt, den betreffenden Kunden vorgestellt und mit den zuständigen Mitarbeitenden bekannt gemacht.
  • Freiwilligen wird zu Beginn ihres Einsatzes das Leitbild und die Verhaltensgrundsätze abgegeben.
  • Punktuell werden spezifische Schulungen für Freiwillige angeboten.
  • Freiwillige werden einzeln oder in Gruppen eingeladen, um Erfahrungen auszutauschen.
  • Freiwillige haben das Antragsrecht externe Kurse zu besuchen, welche für das vereinbarte Einsatzgebiet einen sinnvollen Kompetenzzuwachs generieren.

Anerkennung

Eine persönliche und öffentliche Anerkennung der Freiwilligen ist der Stiftung Blumenrain ein grosses Anliegen. Unsere Freiwilligen dürfen daher verschiedene Formen der Anerkennung seitens der Stiftung Blumenrain erwarten.

  • Für länger dauernde Einsätze erhalten Freiwillige einen Nachweis ihrer geleisteten Einsätze.
  • Freiwillige erhalten regelmässig ein persönliches Dankeschön.
  • Jährlich findet ein Anlass als Dankeschön für die Freiwilligen statt.
  • Freiwillige werden zu internen Weiterbildungen eingeladen.

Interesse?

Wir freuen uns auf Ihren Bewerbungsbogen.

Kontakt

Christian Graf
Leitung Aktivierung & Freiwilligenkoordination
Baslerstrasse 10
4016 Therwil
c.graf@blumenrain.ch
T 061 725 55 60