Die Stiftung Blumenrain arbeitet eng mit zahlreichen Freiwilligen zusammen, um ein möglichst vielfältiges Aktivierungsprogramm und Dienstleistungsangebot anzubieten. Freiwillige können sich entsprechend ihren Wünschen und Fähigkeiten in unterschiedlichen Bereichen engagieren:
Das freiwillige Engagement in der Stiftung Blumenrain ist eine wertvolle ehrenamtliche Tätigkeit zu Gunsten unserer Kundschaft. Die Beweggründe für das Leisten von freiwilligem Engagement können unterschiedlicher Natur
sein. In vielen Fällen ist jedoch die Hauptintension der Freiwilligen, unserer Kundschaft, die vorwiegend betagte, hochbetagte und mehrfachbeeinträchtigte Menschen sind, Gutes zu tun. Auf diesem Weg erfolgt durch Freiwillige eine „Zeitspende“ und es wird der Gesellschaft etwas zurückzugeben.
Dieses grosszügige Engagement ist nicht selbstverständlich und kann kaum genügend Würdigung erfahren. Beim Engagement auf freiwilliger Basis, das im institutionellen Rahmen angeboten wird, ist es jedoch wichtig, Leitplanken für das freiwillige Engagement zu definieren und gewisse Regelungen festzulegen, um die beiderseitigen Rechte und Pflichten entsprechend der Gesetzesgrundlage zu berücksichtigen. Zudem muss ein Rahmen geschaffen werden, indem Begegnungen so ermöglicht werden, dass zwischenmenschlich für beide Seiten ein positives Erlebnis entsteht und die oder der Freiwillige sowie unsere Kunden vom Engagement profitieren können.
Grundvoraussetzung für das Leisten von freiwilligem Engagement ist ein hohes Mass an Sozialkompetenz und die Bereitschaft sich für sinnvolle Aufgaben einzusetzen, um die Lebensqualität unserer Kundschaft zu fördern und zu erhalten. Die Freiwilligen müssen sich mit dem Leitbild und den Verhaltensgrundsätzen der Stiftung Blumenrain identifizieren und einen verlässlichen und sorgsamen Umgang mit materiellen Ressourcen und insbesondere mit unserer Kundschaft pflegen.
Obwohl die Freiwilligenarbeit nicht in einem rechtlichen Arbeitsvertrag festgehalten wird, sind Rahmenbedingungen unerlässlich. Beim Stellen dieser Rahmenbedingungen orientiert sich die Stiftung Blumenrain an den Standards von Benevol Schweiz.
Rechte von Freiwilligen:
Pflichten von Freiwilligen:
Rechte und Pflichten im Bereich des freiwilligen Engagements sind verbindlich seitens Stiftung Blumenrain und Freiwilligen einzuhalten. Ausserhalb dieses Rahmens kommen keine Einsatzvereinbarungen zustande.
Die Leitung der Aktivierung ist für die Freiwilligenkoordination zuständig und bildet bei Fragen oder Anliegen die Ansprechperson.
Eine persönliche und öffentliche Anerkennung der Freiwilligen ist der Stiftung Blumenrain ein grosses Anliegen. Unsere Freiwilligen dürfen daher verschiedene Formen der Anerkennung seitens der Stiftung Blumenrain erwarten.
Wir freuen uns auf Ihren Bewerbungsbogen.
Christian Graf
Leitung Bereich Integrative
Unterstützung & Betreuung
Baslerstrasse 10
4016 Therwil
c.graf@blumenrain.ch
T 061 725 55 60